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HL. PAPST PIUS X.
(1903 - 1914)

Die Kirche unterscheidet zwischen "weltlich" und "modern"
"Die Kirche hat allezeit den Fortschritt der Künste gefördert und begünstigt. Sie läßt zum Dienste der Religion alles zu, was der menschliche Geist im Laufe der Jahrhunderte an Gutem und Schönem hervorgebracht hat, freilich unter Wahrung der liturgischen Gesetze.
Deshalb findet auch die moderne Musik die Billigung der Kirche, da auch sie Werke voll Feinheit, gutem Geschmack und Würde aufzuweisen vermag, die der kirchlichen Handlungen keineswegs unwürdig sind. Nun ist aber die neuere Musik in der Hauptsache im Dienste weltlicher Zwecke entstanden. Daher muß man hier größere Vorsicht walten lassen, daß solche Werke, die dem modernen Stil sich anpassen, nichts Weltliches in die Kirche einschleppen, daß sie nicht an weltliche Motive anklingen, noch auch in den äußeren
Formen den weltlichen Gesängen nachgebildet seien."

Das "veränderliche" Wesen der Kirchenmusik
"Es ist Tatsache, daß auf dem Gebiet der Kirchenmusik der menschliche Wille dazu neigt, leichterdings vom rechten Weg abzuweichen. Die Gründe dafür sind verschieden: einmal das schwankende und veränderliche Wesen dieser Kunst selbst; sodann der Wechsel des Urteils und Geschmackes im Laufe der Jahrhunderte; der unheilvolle Einfluß, den die weltliche Kunst und die Bühnenkunst auf die Kirchenkunst ausübt; das Ergötzen, das die Musik unmittelbar hervorruft und das sich nur schwer in den gehörigen Schranken hält; schließlich die Vorurteile, die sich bei diesem Gegenstand leicht einschleichen und dann auch bei verständigen und frommen Menschen mit Zähigkeit sich einwurzeln."

Die drei Merkmale der wahren Kirchenmusik
"Die Kirchenmusik ist ein wesentlicher Bestandteil der feierlichen Liturgie. Daher nimmt sie an dem allgemeinen Zweck derselben teil, der da ist die Ehre Gottes und die Heiligung und Erbauung der Gläubigen. Sie dient dazu, die Zierde und den Glanz der heiligen Riten zu erhöhen. Ihre besondere Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Melodien den liturgischen Text, der ans Ohr der Gläubigen dringt, auszuschmücken.
Die Kirchenmusik muß also die besonderen Eigenschaften der Liturgie besitzen, vor allem die Heiligkeit und Güte der Form; daraus erwächst von selbst ein weiteres Merkmal, die Allgemeinheit (universitas).
Die Kirchenmusik muß heilig sein; daher muß alles Weltliche nicht allein von ihr selbst, sondern auch von der Art ihres Vortrages fern gehalten werden. Sie muß ferner den Charakter wahrer Kunst besitzen; sonst vermag sie nicht jenen Einfluß auf die Zuhörer auszuüben, den sich die Kirche verspricht, wenn sie die Tonkunst in die Liturgie aufnimmt. Sie soll auch allgemein sein, das heißt: die einzelnen Völker dürfen wohl in den kirchlichen Weisen gewisse Formen annehmen, die gleichsam die Eigentümlichkeit ihrer Musik bilden; diese Formen müssen aber dem allgemeinen Charakter der Kirchenmusik derart untergeordnet sein, daß kein Angehöriger eines anderen Volkes beim Anhören derselben einen unangenehmen Eindruck empfängt."
(Motu Proprio "Inter Pastoralis Officii" 1903)

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Herausgegeben von der Kulturstelle der Erzdiözese Wien 1994
 
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