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Kirchenmusik

Die Musik als immaterielle und besonders lebendige Kunst setzt ihre Aussage dort an, wo die Sprache mangels geeigneter Begriffe endet - welche andere Kunst wäre daher geeigneter, Gottes Lob anzustimmen und in würdigen Aufführungen großer Werke Gedanken und Gefühle der Menschen zum Herrn zu erheben?
Die Kirchenmusik nimmt daher eine herausragende Stellung in der Sakralkunst ein. Durch Klang und Melodie können Gottes Wort und die Wahrheiten des Glaubens leichter in die Herzen der Menschen eindringen und vermehren so die Frucht, die die Gläubigen aus der Liturgie gewinnen. Ebenso ermöglicht sie es den Christen, gläubig einzustimmen, sich einzulassen auf die unendlich große 'Musik' der Frohbotschaft und freudig ihrem Glauben und ihren frommen Empfindungen Ausdruck zu verleihen.
Daraus folgt, daß Würde und Wirkungskraft der Kirchenmusik umso größer sind, je näher diese von ihrem Wesen an das heilige und vollkommene Wort Gottes, an die heiligste Eucharistie herankommt.
Die Eigenheit der Musik, deren Schöpfer ihre Werke auch mit dem letzten Federstrich in der Partitur nicht wirklich vollenden können, da sie erst klingend zu leben beginnen und immer von neuem zum Leben erweckt werden müssen, erfordert, auch den Interpreten besonderes Augenmerk zuzuwenden.

Im Sinne sakraler Kunst sind diese nicht Träger einer 'theatralischen', gleichnishaften Rolle, nicht Akteure im 'als ob' einer Bühne, sondern Verkünder von Wirklichkeit und Wahrheit, gleichsam Prediger des Glaubens. In dieser Mission genügt nicht künstlerisches Können, sondern nur völliges Einswerden mit dem Text und Hingabe an die einzigartige Größe Gottes vermögen hier Musik aus einem bloß ästhetischen Erlebnis zu einem Lobpreis unseres Herrn und Gottes zu erheben. Die erhabene Würde der Kirchenmusik liegt daher in ihrem direkten Teilhaben an der liturgischen Handlung, in der Gestaltung der liturgischen Gebete, auf "daß alle den Einen und Dreieinen Gott inbrünstiger und wirksamer lobpreisen und anflehen können" (56).
Nach dem Heiligen Papst Pius X. muß die Kirchenmusik daher drei Kriterien aufweisen, will sie den Anforderungen der Kirche entsprechen: "Die Kirchenmusik muß heilig sein; daher muß alles Weltliche nicht allein von ihr selbst, sondern auch von der Art ihres Vortrages fern gehalten werden. Sie muß ferner den Charakter wahrer Kunst besitzen; sonst vermag sie nicht jenen Einfluß auf die Zuhörer auszuüben, den sich die Kirche verspricht, wenn sie die Tonkunst in die Liturgie aufnimmt.
Sie soll auch allgemein sein, das heißt: die einzelnen Völker dürfen wohl in den kirchlichen Weisen gewisse Formen annehmen, die gleichsam die Eigentümlichkeit ihrer Musik bilden; diese Formen müssen aber dem allgemeinen Charakter der Kirchenmusik derart untergeordnet sein, daß kein Angehöriger eines anderen Volkes beim Anhören derselben einen unangenehmen Eindruck empfängt" (57).
Wirkliche Sakralkunst wird daher auch in der Musik stets die beste Möglichkeit wahrnehmen, um den Vollzug jedes Moments in der heiligen Liturgie in seinem inneren Gehalt zu fördern.

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